EU-Strategien

Die Europäische Union (EU) misst der sicheren und nachhaltigen Rohstoffversorgung eine zentrale strategische Bedeutung bei. Angesichts geopolitischer Abhängigkeiten, wachsender Nachfrage und des ökologischen Wandels entwickelt sie gesetzliche Rahmenbedingungen, um den Zugang zu kritischen Rohstoffen zu sichern, Recycling zu fördern und Lieferketten resilienter zu gestalten. Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht ausgewählter EU-Regularien zum Rohstoffsektor.

Critical Raw Material Act (CRMA)

Der CRMA wurde 2024 von der Europäischen Union verabschiedet. Im Zuge des europäischen Rohstoffgesetzes will die EU ihre Industrie konstant und nachhaltig mit kritischen Rohstoffen versorgen und ihre Abhängigkeit von einzelnen Ländern verringern. Der CRMA definiert eine Liste von kritischen und strategischen Rohstoffen, deren Verfügbarkeit für Europas wirtschaftliche und technologische Zukunft von zentraler Bedeutung ist. Dazu gehören u. a. seltene Erden, Lithium, Kobalt und Nickel.

Die Verordnung legt Richtwerte für die inländischen Kapazitäten entlang der Lieferkette strategischer Rohstoffe für 2030 fest:

  • 10 % des jährlichen EU-Bedarfs sollen aus eigener Förderung stammen,
  • 25 % sollen aus Recycling gewonnen werden,
  • 40 % sollen durch Verarbeitung in der EU abgedeckt werden,
  • und kein Drittstaat soll mehr als 65 % der EU-Nachfrage nach einem einzelnen strategischen Rohstoff decken.

Dazu fördert der CRMA strategische Projekte, die den Zugang zu kritischen Rohstoffen sichern und diversifizieren sollen, vereinfacht Genehmigungsverfahren, stärkt Forschung und Innovation sowie internationale Partnerschaften für Rohstoffe.  

Die BGR wirkt in einigen der Untergruppen des CRMAs mit, die die strategische Umsetzung des Gesetzes vorantreiben, und bringt dort ihre geo- und rohstoffwissenschaftliche Expertise ein. Die BGR ist in den Untergruppen zu „Exploration“, „Überwachung und Stresstests“ sowie „Kreislaufwirtschaft, Ressourceneffizienz und Substitution“ vertreten.

CRMA EU Regulation

Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)

Der CBAM ist ein Klimaschutzinstrument der EU, das sicherstellen soll, dass Importe von emissionsintensiven Produkten denselben CO₂-Kosten unterliegen wie Produkte aus der EU. Ziel ist es, Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und die Verlagerung von Emissionen ins Ausland (sogenannte „Carbon Leakage“) zu verhindern.

Seit Oktober 2023 läuft eine Übergangsphase, in der nur Emissionsdaten gemeldet werden müssen. CBAM ist Teil des EU-Klimapakets „Fit for 55“ und unterstützt die Dekarbonisierung weltweit.

Ab 2026 müssen Importeure für bestimmte Produkte wie Stahl, Zement, Aluminium und Wasserstoff sogenannte CBAM-Zertifikate kaufen, abhängig von den bei der Herstellung entstandenen Emissionen.

CBAM Regulation

Circular Economy Act

Der geplante Circular Economy Act (Veröffentlichung voraussichtlich 2026) soll die Verfügbarkeit von Recyclingrohstoffen in der EU stärken und den Übergang zu einer kreislauforientierten Rohstoffwirtschaft vorantreiben.

Im Zentrum stehen der Aufbau eines funktionierenden Marktes für Recyclingmaterialien, die Förderung hochwertiger Wiederverwertung und die Reduzierung der Abhängigkeit von Primärrohstoffen.

Das Gesetz soll Unternehmen dabei unterstützen, rezyklierte Materialien stärker zu nutzen, ihre Lieferketten resilienter zu gestalten und gleichzeitig zur Dekarbonisierung beizutragen.

EU-Batterieverordnung

Die EU-Batterieverordnung schafft einen umfassenden Rechtsrahmen, der die gesamte Wertschöpfungskette von Batterien nachhaltig gestaltet. Sie zielt darauf ab, die Nachhaltigkeit, Sicherheit und Kreislauffähigkeit von Batterien deutlich zu verbessern. Die Verordnung trat 2023 in Kraft, mit schrittweisen Umsetzungen bis 2025 und darüber hinaus.

Wesentliche Punkte:

  • Recyclingquoten: Bis 2031 sollen z. B. 80 % des Lithiums aus Altbatterien zurückgewonnen werden.
  • Rezyklatanteile: Neue Batterien müssen Mindestanteile an recycelten Materialien wie Kobalt, Lithium und Nickel enthalten.
  • Designanforderungen: Batterien sollen langlebig und leicht reparierbar sein; tragbare Batterien müssen ab 2027 vom Nutzer austauschbar sein.
  • Nachhaltigkeit & Transparenz: Einführung eines digitalen Batteriepasses, der Informationen zu Inhaltsstoffen, Lebensdauer und Umweltaspekten bereitstellt.
  • Umwelt- und Sozialschutz: Unternehmen müssen Umwelt- und Sozialrisiken in der Lieferkette prüfen und adressieren.

EU-Batterieverordnung

EU-Lieferkettenrichtlinie

Die EU-Lieferkettenrichtlinie verpflichtet Unternehmen, entlang ihrer gesamten Lieferkette soziale und ökologische Sorgfaltspflichten einzuhalten. Ziel ist es, Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden zu minimieren und nachhaltiges, verantwortungsbewusstes Wirtschaften zu fördern. Unternehmen müssen Risiken identifizieren, bewerten und geeignete Maßnahmen ergreifen sowie transparent über ihre Aktivitäten berichten.

EU-Lieferkettenrichtlinie

EU-Konfliktmineralverordnung

Die EU-Konfliktmineralverordnung verpflichtet Unternehmen dazu, Sorgfaltsmaßnahmen beim Import der Rohstoffe Zinn, Tantal, Wolfram und Gold sicherzustellen, insbesondere wenn diese aus Konflikt- und Hochrisikogebieten (CAHRAs) stammen. Ziel ist es, die Finanzierung von Konflikten und Menschenrechtsverletzungen bei Gewinnung, Weiterverarbeitung und Handel von Rohstoffen entlang der Lieferkette einzudämmen.

Unternehmen müssen ihre Lieferketten sorgfältig prüfen (Due Diligence), Risiken analysieren, bewerten und im Fall von festgestellten Risiken, Maßnahmen ergreifen, diese Risiken zu minimieren. Die Verordnung stärkt Transparenz in den Lieferketten und trägt zur Förderung nachhaltiger Rohstoffquellen bei.

Die BGR ist als zuständige kompetente Mitgliedstaatsbehörde gegenüber der EU benannt und nimmt die entsprechenden hoheitlichen Aufgaben wahr. Innerhalb der BGR fungiert die DEKSOR als „Deutsche Kontrollstelle EU-Sorgfaltspflichten in Rohstofflieferketten“.

EU-Konfliktmineralverordnung

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