Mit dem Anfang März 2026 veröffentlichten Vorschlag für einen Industrial Accelerator Act (IAA) will die EU-Kommission die industrielle Basis Europas stärken und zugleich die Dekarbonisierung zentraler Wirtschaftszweige beschleunigen. Erreicht werden soll dies unter anderem über Vorgaben für öffentliche Beschaffung, Förderprogramme und Investitionen. Unter dem IAA fallen vor allem energieintensive Industrien, Netto-Null-Technologien sowie Teile der automobilen Wertschöpfungskette. Nach dem derzeitigen Vorschlag soll der IAA ab 2029 in Kraft treten.
Im Mittelpunkt des Kommissionsvorschlags stehen vor allem Instrumente der Nachfragesteuerung. Öffentliche Beschaffung und staatliche Förderprogramme sollen gezielt Anreize für CO2-arme und teilweise auch in der Union hergestellte Produkte setzen. Daneben sieht der IAA auch Vorgaben für bestimmte ausländische Direktinvestitionen sowie für den Zugang von Angeboten aus Drittstaaten zu einzelnen Beschaffungs- und Förderinstrumenten vor.
CO2-arm und EU-made
Die Vorgaben des IAA erstrecken sich auf eine Vielzahl von energieintensiven Industrien, darunter auch die Stahl- und Aluminiumindustrie. Ab 2029 sollen in der öffentlichen Beschaffung sowie in bestimmten Förderprogrammen für Gebäude, Infrastruktur und zivile Kraftfahrzeuge mindestens 25 Prozent des verwendeten Stahls als CO₂-arm gelten. Bei Aluminium müssen ebenfalls mindestens 25 Prozent des eingesetzten Volumens CO₂-arm und zusätzlich innerhalb der EU produziert worden sein.
Ein klar definierter Grenzwert, ab wann Aluminium oder Stahl als CO2-arm gelten, ist im aktuellen Gesetzesvorschlag nicht enthalten. Jedoch wird im gleichzeitig veröffentlichten Impact Assessment Report verschiedene Annahmen getroffen, um die Auswirkungen dieser Verordnung abzuschätzen.
Für Aluminium wird in dieser Folgenabschätzung mit einem Wert von 3,27 Tonnen CO2e pro Tonne Primäraluminium kalkuliert. Für Stahl wurde ein Wert angenommen, der mindestens der Klasse C unter dem LAB.2-Label erfüllt. Das entspricht 1,88 Tonnen CO2e pro Tonne Stahl (Baustahl). Wichtig ist hier, dieser Wert ist kein fester Wert sondern ist abhängig vom Schrottanteil im verwendeten Stahl.
Auch bei batterieelektrischen Fahrzeugen gelten Vorgaben
Für die öffentliche Beschaffung neuer batterieelektrischen Fahrzeuge, Plug-in-Hybride und Brennstoffzellenfahrzeuge sollen künftig auch bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Bereits sechs Monate nach Inkrafttreten des IAA gelten die folgenden Vorgaben: Das Fahrzeug muss in der EU montiert sein, mindestens 70 Prozent des Werts der Nicht-Batterie-Komponenten müssen aus der Union stammen, und die Traktionsbatterie muss zunächst mindestens drei wesentliche Batteriebestandteile aus der Union enthalten. Drei Jahre später werden diese Anforderungen verschärft. Dann müssen mindestens fünf wesentliche Bestandteile der Traktionsbatterie aus der Union stammen, zudem müssen 50 Prozent der E-Antriebskomponenten und 50 Prozent der wichtigsten elektronischen Systeme aus der Union stammen.
Der Begriff „EU-made“ ist im IAA allerdings nicht streng als „nur in der EU-27 hergestellt“ zu verstehen. In der öffentlichen Beschaffung können auch Produkte aus Staaten mit Freihandelsabkommen oder Zollunion mit der EU sowie aus GPA-Staaten als gleichwertig behandelt werden.
Deutlich wird dies bereits im Impact Assessment Report der EU. Im Falle von Aluminium rechnet die EU bei den CO2-armen Produktionskapazitäten bereits mit den Kapazitäten aus dem Vereinigten Königreich, Norwegen und Island. „EU-made“ meint praktisch also eher einen erweiterten europäischen Beschaffungsraum als nur die EU-27.
Nach dem Kommissionsvorschlag beraten nun das Europäische Parlament und der Rat der EU. Beide müssen dem Vorschlag zustimmen oder in Abstimmung mit der Kommission den Vorschlag abändern.