Förderprogramme

Die Bundesrepublik Deutschland unterstützt Unternehmen beim Engagement in neuen und schwierigen Märkten. Darunter fallen Investitionen, Lieferungen von Rohstoffen nach Deutschland und Lieferungen von Maschinen aus Deutschland. 

Rohstofffonds

Der Rohstofffonds der Bundesregierung ist ein Förderprogramm, das Projekte unterstützt, die zur nachhaltigen Nutzung, Sicherung oder Entwicklung von Rohstoffen beitragen. Ziel ist es, Innovationen in der Rohstoffgewinnung, -verarbeitung und Kreislaufwirtschaft zu fördern, um die Versorgung mit wichtigen Materialien langfristig zu sichern und Umweltbelastungen zu reduzieren. Der Fonds dient der Stärkung der Rohstoffversorgung deutscher Unternehmen und der Resilienz ihrer Lieferketten.

Der Fonds fokussiert auf Beteiligungen an Rohstoffprojekten auf kritische bzw. strategische Rohstoffe in den Bereichen Gewinnung, Weiterverarbeitung und/oder Recycling. Voraussetzungen für eine Bewerbung sind unter anderem konkrete Off-take-Absichten/­Verträge für Produktionsstandorte in Deutschland oder der EU und ein klarer Bezug zu Rohstoffeffizienz, Recycling, Substitution kritischer Rohstoffe oder nachhaltigen Lieferketten haben. Die Deutsche Rohstoffagentur bewertet gemeinsam mit der KfW die Bewerbungen hinsichtlich ihrer rohstoffwirtschaftlichen Eignung.

UFK-Garantien

Mit den UFK-Garantien sichert die Bundesregierung seit 1961 Finanzierungen von ausländischen Rohstoffvorhaben gegen politische und wirtschaftliche Risiken ab. Im Gegenzug erhalten deutsche rohstoffverarbeitende Unternehmen langfristige Lieferverträge. Die Deutsche Rohstoffagentur (DERA) nimmt gegenüber dem BMWE bereits in einer frühen Anfragephase Stellung zur rohstoffwirtschaftlichen Förderungswürdigkeit der Projekte.

Investitionsgarantien

Die Bundesregierung unterstützt seit 1960 mit den Investitionsgarantien im Rahmen der Außenwirtschaftsförderung Direktinvestitionen deutscher Unternehmen in Entwicklungs-, Schwellen- und ehemaligen Transformationsländern. Diese Garantien bieten Schutz vor politischen Risiken durch staatliche Eingriffe und sind daher ein wichtiger Baustein der unternehmerischen Risikovorsorge. Sie erleichtern u.a. die Kreditaufnahme zur Refinanzierung der Auslandsinvestition.

Exportkreditgarantien (Hermes-Deckung)

Die Hermes-Deckungen helfen deutschen Anlagenbauern (z. B. auch von Bergbau-Equipment) bei der Erschließung neuer oder schwieriger Märkte, indem sie Exportgeschäfte gegen wirtschaftlich oder politisch bedingte Forderungsausfälle absichern. Damit werden unternehmerische Risiken besser kalkulierbar. Die Exportkreditgarantien des Bundes stehen grundsätzlich allen Exportunternehmen und exportfinanzierenden Banken mit Sitz in Deutschland zur Verfügung. Dies gilt unabhängig von der Größe der Unternehmen oder der Auftragshöhe. Maßgeblich für die Übernahme einer Exportkreditgarantie sind die Förderungswürdigkeit sowie eine ausreichende Aussicht auf einen schadenfreien Verlauf des Geschäfts (risikomäßige Vertretbarkeit). 

Ihre
Ansprechperson

Dr. Ing. Sven-Uwe Schulz

Telefon: 030 36993-235

Sven-Uwe.Schulz@bgr.de