Erneute Verschärfung und Ausweitung der chinesischen Exportkontrollen

Dokumenttyp: Meldung, Datum: 03.07.2026, Thema: China , Thema: Chinesischer Außenhandel

Grafik zur erneuten Verschärfung und Ausweitung der chinesischen Exportkontrollen

Am 29. Juni nahm das chinesische Handelsministerium (MOFCOM) mit sofortiger Wirkung weitere 20 japanische Unternehmen in die Exportkontrollliste auf und setzte zugleich 20 weitere Unternehmen auf eine Beobachtungsliste. Die Maßnahmen schließen an die bereits am 24. Februar 2026 erlassenen Exportkontrollmaßnahmen an, mit denen ebenfalls jeweils 20 japanische Unternehmen auf die Exportkontroll- bzw. Beobachtungsliste gesetzt worden waren. Damit umfasst die chinesische Exportkontrollliste inzwischen insgesamt 40 japanische Unternehmen; weitere 40 Unternehmen stehen auf der Beobachtungsliste.

Unternehmen auf der Exportkontrollliste dürfen grundsätzlich keine Dual-Use-Güter aus China beziehen. Darüber hinaus dürfen auch ausländische Unternehmen den gelisteten Unternehmen keine Dual-Use-Güter chinesischen Ursprungs liefern oder weitergeben. Bereits laufende Lieferungen sind einzustellen, sofern keine Ausnahmegenehmigung erteilt wird. Für Unternehmen auf der Beobachtungsliste gelten verschärfte exportkontrollrechtliche Anforderungen. Chinesische Exporteure können für Lieferungen an diese Unternehmen weder allgemeine Lizenzen noch vereinfachte Registrierungsverfahren in Anspruch nehmen. Stattdessen werden Endverwender und Endverwendung einer vertieften Prüfung unterzogen. Lieferungen, bei denen ein militärischer Endverwender oder eine militärische Endverwendung nicht ausgeschlossen werden kann, dürften in der Regel keine Ausfuhrgenehmigung erhalten.

Die Handelsdaten deuten darauf hin, dass die Maßnahmen bereits Auswirkungen auf die Lieferströme haben. So sind die chinesischen Exporte kritischer Rohstoffe wie Seltener Erden und Seltenerd-Permanentmagnete nach Japan deutlich zurückgegangen. Die Ausfuhren von Yttriumoxid beispielsweise beliefen sich von Januar bis Mai lediglich auf 14 Tonnen, gegenüber 605 Tonnen im Vorjahreszeitraum. Zuvor entfielen rund 57 bis 60 Prozent der chinesischen Exporte von Yttriumoxiden auf den japanischen Markt.

Diese Maßnahmen verdeutlichen, dass sich der Anwendungsbereich der chinesischen Exportkontrollen zunehmend über US-Unternehmen hinaus ausweitet. Während die Maßnahmen in den vergangenen Jahren überwiegend gegen US-Unternehmen gerichtet waren, insbesondere im Zusammenhang mit Technologie- und Sanktionskonflikten, werden inzwischen auch Unternehmen aus anderen Ländern einbezogen, wenn außenwirtschaftliche oder geopolitische Konflikte eskalieren. So setzte China am 24. April sieben Unternehmen aus der Europäischen Union auf die Exportkontrollliste, darunter den deutschen Rüstungskonzern Hensoldt. Der Schritt erfolgte unmittelbar nach der Verabschiedung des 20. EU-Sanktionspakets gegen Russland, in dessen Rahmen mehrere chinesische Unternehmen wegen ihrer mutmaßlichen Unterstützung der russischen Rüstungsindustrie sanktioniert worden waren.

Zwischen den USA und China erwies sich die nach der diplomatischen Einigung Ende Oktober 2025 eingetretene Entspannung als nur von kurzer Dauer. Zwar setzte China die Anfang Oktober 2025 angekündigten Exportkontrollen für ein Jahr aus, verschärfte seine handelspolitischen Maßnahmen jedoch erneut. Am 22. Juni 2026 untersagte Peking mit sofortiger Wirkung die Ausfuhr von Dual-Use-Gütern an zehn US-Unternehmen. Betroffen waren unter anderem die beiden US-amerikanischen Seltenerdproduzenten MP Materials und USA Rare Earth sowie Unternehmen aus den Bereichen Luft- und Raumfahrt, Verteidigung, Drohnen und Robotik, die zu den wichtigsten Abnehmern von Seltenen Erden und Permanentmagneten zählen.

Chinas Exportkontrollen entwickeln sich zunehmend zu einem wichtigen Bestandteil der Wirtschafts- und Sicherheitspolitik. So finden sie eine zusätzliche politische und regulatorische Grundlage in den jüngsten Staatsratsdekreten und Regulierungen. Das Staatsratsdekret Nr. 834 stellt die „Gewährleistung der Sicherheit von Industrie- und Lieferketten“ als zentrales Ziel der staatlichen Wirtschafts- und Sicherheitspolitik heraus. Nr. 835 schafft darüber hinaus einen regulatorischen Rahmen für Gegenmaßnahmen gegen die extraterritoriale Anwendung ausländischer Exportkontrollen. Beide Verordnungen stärken das bestehende Exportkontrollrecht und unterstreichen die strategische Bedeutung von Exportkontrollen als Instrument zur Absicherung nationaler Sicherheits- und Industrieinteressen.

Vor dem Hintergrund der anhaltenden geopolitischen Spannungen zwischen China und den westlichen Industriestaaten dürfte das Risiko weiterer Verschärfungen der chinesischen Exportkontrollen hoch bleiben. Hinzu kommt, dass die im Rahmen der chinesisch-amerikanischen Handelsgespräche vereinbarte einjährige Aussetzung weitergehender Exportbeschränkungen und extraterritorialer Maßnahmen im November 2026 ausläuft. Sollten bis dahin keine Anschlussvereinbarungen getroffen werden, ist eine erneute Eskalation der handelspolitischen Spannungen und eine weitere Ausweitung exportkontrollrechtlicher Maßnahmen nicht auszuschließen.

Ihr
Kontakt

Dr. Yun Schüler-Zhou

Telefon: 030 36993-229

Yun.Schueler-Zhou@bgr.de