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Pressemitteilung

Hannover, 05.03.2014

EU-Vorschlag zu stärkeren Kontrollen für Rohstoffe aus Konfliktgebieten:
Erstes Exportzertifikat für Zinn aus der DR Kongo

Die EU-Kommission hat heute (05.03.2014) einen Verordnungsentwurf zu Einfuhren von Rohstoffen aus Konfliktgebieten vorgelegt. Er orientiert sich in wesentlichen Punkten an einer Richtlinie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), an deren Entwicklung u. a. die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) beteiligt war. Dieser Vorschlag der EU sieht eine freiwillige Selbstzertifizierung der Importeure von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erze und Konzentrate sowie Gold vor. Nach der Verordnung können sich Rohstoffimporteure als „verantwortungsvoll“ zertifizieren, wenn sie Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht in ihrer Lieferkette entsprechend der OECD-Richtlinien eingeführt haben und dies von einem unabhängigen Auditor geprüft wurde. Eine nationale Stelle in den jeweiligen Mitgliedsländern soll dies kontrollieren.

Ausgelöst wurde diese Entwicklung aufgrund der anhaltenden Finanzierung bewaffneter Rebellengruppen im Ostkongo durch den illegalen Abbau von Zinn, Tantal, Wolfram und Gold. Die BGR unterstützt seit 2009 den Aufbau von zertifizierten Handelsketten für mineralische Rohstoffe in zentral- und ostafrikanischen Ländern. Nach Ruanda wurde jetzt auch in der Demokratischen Republik (DR) Kongo zum ersten Mal ein Zertifikat für den Export von Zinn ausgestellt. Dieses Zertifikat bestätigt die Konfliktfreiheit von exportierten Rohstoffen. Das Zertifizierungssystem wurde von der ICGLR (International Conference of the Great Lakes Region) in Zusammenarbeit mit den Regierungen der Mitgliedstaaten sowie u. a. der BGR im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) entwickelt.

Ziel der zertifizierten Handelsketten ist eine transparente, faire und nachhaltige Rohstoffwirtschaft in Zentral- und Ostafrika. Dort stellt der Kleinbergbau eine wichtige Einkommensquelle für die lokale Bevölkerung dar. Um diese illegal abgebauten Rohstoffe vom Handel auszuschließen, setzt sich die BGR im Verbund mit lokalen und regionalen Partnern für das Instrument der Rohstoffzertifizierung ein. Als zusätzliches Instrument kann dabei das ebenfalls von der BGR entwickelte Verfahren eines analytischen Herkunftsnachweises herangezogen werden. Beim so genannten „Fingerprint“ können anhand gemessener chemischer und mineralogischer Parameter die Herkunftsangaben von Tantal-, Zinn- und Wolframerzlieferungen verifiziert und somit auch zweifelhafte Lieferungen aus möglichen Konfliktregionen identifiziert werden.

Weitere Informationen:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-218_en.htm

Fachliche Ansprechpartnerin:
Dr. Gudrun Franken, Tel.: 0511 643 2370, E-Mail: Gudrun.Franken@bgr.de

 

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Pressesprecher: Andreas Beuge, Tel.: 0511 643 2679, Mobil: 0170 8569662
E-Mail: Andreas.Beuge@bgr.de, Internet: http://www.bgr.bund.de

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