BGR Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe

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Auftragsvergaben, Hinweise zur E-Rechnung

Öffentliche Vergabeverfahren
der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR)

Die derzeit aktuellen öffentlichen Vergabeverfahren der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) werden über folgende eVergabeplattform veröffentlicht:
https://www.evergabe-online.de

Auf der Plattform stehen die vollständigen Vergabeunterlagen uneingeschränkt und vollständig gebührenfrei zur Verfügung. Sie haben die Möglichkeit, die kompletten Vergabeunterlagen über die e-Vergabe-Plattform aufzurufen oder unter Angabe der Kennziffer der Ausschreibung bei dem/der zum Verfahren genannte/n Ansprechpartner/in per E-Mail anzufordern. Alle Bedingungen für die Abgabe eines Angebots sind den jeweiligen Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bitte beachten Sie, dass Sie fristgerecht die Teilnahme (z. B. um Teilnahmeanträge bzw. Angebote abzugeben), aktivieren bzw. bestätigen. Nur so werden Sie über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen aktiv informiert und können Bieterfragen zur Ausschreibung stellen bzw. die Antworten hierzu erhalten.

Den Aufträgen der BGR liegen folgende Vertragsbedingungen in der jeweils aktuellen Fassung zugrunde:

Im Bereich der Lieferungen und Dienstleistungen -ausgenommen Bauleistungen-:

sowie

Im Bereich der Bauleistungen:

  • die jeweils einschlägigen Besonderen Vertragsbedingungen gemäß Vergabehandbuch des Bundes (VHB)

sowie

Die vollständigen Vertragsgrundlagen im jeweiligen Vergabeverfahren entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.



E-Rechnungen an die BGR:

Gemäß der E-Rechnungs-Verordnung (ERechV) des Bundes sind Unternehmen ab dem 27.11.2020 zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Für die Übersendung von E-Rechnungen ist die Rechnungseingangsplattform des Bundes zu nutzen. Sie erreichen diese unter folgendem Link: https://xrechnung.bund.de. Für die korrekte Zuordnung einer Rechnung ist die jeweilige Bestellnummer und die Leitweg-ID der BGR zwingend anzugeben. Ausnahmen von der Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung sind in § 3 Absatz 3 der E-Rechnungs-Verordnung geregelt.

  • Die Leitweg-ID der BGR lautet: 991-01484-64.

Weitergehende Informationen können Sie folgenden Unterlagen entnehmen:

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